Petition gegen Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Am 22.04.2009 wurde das Gesetz zur “Bekämpfung der Kinderpornografie” von der Bundesregierung beschlossen. An sich und auf den ersten Blick nichts Falsches. Wenn mich jemand fragt, ob ich für eine Sperrung von kinderpornographischen Inhalten bin, antworte ich mit “Ja”.

Dennoch wurde eine Petition an den Bundetag eingerichtet, welche das Ablehnen des Gesetzes fordert. Die Indizierung und Sperrung von Internetseiten durch das BKA und die Internetprovider werden darin als undurchsichtig und unkontrollierbar angesehen. Die Sperrlisten können nicht eingesehen werden und der Inhalt wird ausschließlich durch das BKA bestimmt. Nach welchen Kriterien Webseiten auf diese Sperrliste gesetzt werden, ist nicht klar. Beim Aufruf der Sperrseiten werden die IP-Daten des Surfers an das BKA weitergegeben und können schon als illegaler Tatbestand gewertet werden. Es besteht so das Risiko,  dass man bei zufälligem Besuch (durch Spam, Links mit unbekanntem Ziel, Weiterleitungen) unschuldig ins Visier der Kriminalbeamten gerät.

Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet und eine unabhängige Kontrolle findet nicht statt. Man könnte sogar Seiten auf die Liste setzen, die den Besucher zunächst zum BKA umleiten und danach die Anfrage an den tatsächlichen Webserver geben. So wäre man in der Lage, sämtliche Zugriffe auf das System zu protokollieren, ohne auch nur irgendeinen richterlichen Beschluss einzuholen.

Hier ein paar Links zu den Fakten, so kann sich jeder eine eigene Meinung bilden. Tut etwas und schaut nicht weg.

Gesetzesentwurf zu den Internetsperren
Petition gegen Internetsperren

Wie passend. Das Innenministerium hat eine Satireseite vom Netz nehmen lassen, ganz einfach direkt durch den Webhoster.
Innenministerium nimmt Satireseite vom Netz
Geschichte zur Sperrung der Satireseite

Quelle

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